Wie unabhängig sind die Stimmrechtsvertreter?
Seit Anfang 2014 gilt die "Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften". Actares hat untersucht, wie gut die 20 Unternehmen im Swiss Market Index die Verordnung umsetzen, wenn es um die Delegation von Stimmrechten an die unabhängige Vertretung geht. Fazit: Die Mehrheit folgt dem Buchstaben der Verordnung, aber nicht dem Geist der Initative "gegen die Abzockerei", die der Verordnung zugrunde liegt.
Die Delegation von Stimmrechten an die unabhängige Vertretung ist bei den grössten börsenkotierten Unternehmen der Schweiz nicht befriedigend umgesetzt. Zu diesem Schluss kommt Actares, AktionärInnen für nachhaltiges Wirtschaften, nach einer Untersuchung der Formulare zur Stimmrechtsdelegation bei Unternehmen im Swiss Market Index (SMI). Swisscom, das einzige SMI-Unternehmen, das sehr gut abschneidet, verpasst zwar nur knapp die Höchstnote - die zweitbestbenoteten Unternehmen Roche, SGS und Syngenta müssen sich aber bereits mit einer mittelmässigen Note zufriedengeben. Und die Hälfte der SMI-Unternehmen fällt völlig durch.
Das Aktienrecht ermöglicht es den Aktionärinnen und Aktionären, das Stimmrecht auch in Abwesenheit auszuüben - die Stimmrechtsvertretung sollte deshalb im Dienste des Aktionariats stehen. Die Praxis sieht aber anders aus: Die Analyse der Delegationsformulare ergibt, dass sie fast immer so gestaltet sind, dass sie die Positionen des Verwaltungsrats bevorteilen, besonders bei nicht traktandierten Anträgen oder Geschäften.
Actares fordert Aktiengesellschaften auf, die Unabhängigkeit der Stimmrechtsvertretung genauso ernst zu nehmen wie diejenige der Revisionsstelle. Dazu braucht es ein garantiertes Stimmgeheimnis gegenüber dem Unternehmen, vollumfängliche Weisungsmöglichkeiten für abwesende Aktionärinnen und Aktionäre und volle Transparenz bei der Wahl der Stimmrechtsvertretung.