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Aufruf von Actares: Frauen auf alle Etagen!

Zum Internationalen Frauentag am Sonntag, 8. März 2015, ruft Actares, AktionärInnen für nachhaltiges Wirtschaften, die Unternehmen und deren Aktionariat auf, sich endlich für einen angemessenen Frauenanteil auf allen Hierarchiestufen einzusetzen, vorab in den Verwaltungsräten. Die jährliche Wahl dieser Gremien ist ein Recht der Aktionärinnen und Aktionäre. Sie sollen ihre diesbezügliche Verantwortung wahrnehmen.

Die allermeisten Studien zu diesem Thema belegen, dass die Leistung der Unternehmen sich verbessert, wenn die Führungspositionen mit beiden Geschlechtern besetzt werden. Logischerweise müssten besonders die Grossunternehmen mit ihren ehrgeizigen Zielen in ihren Führungsetagen sowohl Männer wie Frauen beschäftigen. Doch von den 20 am Swiss Market Index kotierten Unternehmen wiesen Ende 2014 ganze 12 keine einzige Frau in ihrer Konzernleitung auf, 6 davon nur eine. Nur in zwei Fällen waren zwei Frauen vertreten, was einem Anteil von 17% bzw. 22% entspricht.

In den Verwaltungsräten dieser Unternehmen ist die Situation heute weniger dramatisch, aber immer noch nicht zufriedenstellend. Es gibt drei ausschliesslich aus Männern bestehende Gremien sowie fünf, die mindestens drei Frauen zählen. In den restlichen zwölf Verwaltungsräten haben eine oder zwei Frauen Einsitz. Bloss drei Verwaltungsräte weisen einen Frauenanteil von 30% auf: Nestlé, Syngenta und Zurich Insurance Group.

Verwaltungsratsmitglieder werden von den Aktionärinnen und Aktionären gewählt. Sie vertreten diese und müssen deren Interessen wahren. Folglich muss dieses Organ das Aktionariat, dessen Erwartungen und Werte widerspiegeln. Aufgrund des Aktienbesitzes durch kollektive Anlagen (Pensionskassen, Versicherungen, Fonds, Sozialversicherungen) beläuft sich der Frauenanteil beim direkten und indirekten Aktionariat auf gegen oder gar über 50%. Es ist nicht nachvollziehbar, dass sich dieses Verhältnis in keinem Verwaltungsrat wiederfindet.

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts sieht für Publikumsgesellschaften die Verpflichtung vor, dass diese Unternehmen sich erklären müssen, wenn nicht jedes Geschlecht mindestens zu 30 Prozent im Verwaltungsrat und in der Geschäftsleitung vertreten ist. Actares bringt dieses Thema seit 15 Jahren systematisch bei den Unternehmen ein. Auch ohne Gesetzesbestimmung sollte dies schon lange Realität sein.

Anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März 2015 ruft Actares alle Aktionärinnen und Aktionäre der börsenkotierten Schweizer Unternehmen auf, sich zusammen mit Actares für einen angemessenen Frauenanteil in Verwaltungsräten und Konzernleitungen stark zu machen.