UBS und Sonova schlüpfen durch die Maschen
ACTARES hat alle Möglichkeiten ausgelotet, wie die Aktionärinnen und Aktionäre der UBS dazu veranlasst werden können, die Verantwortlichen des Debakels zur Rechenschaft zu ziehen. Vergeblich. Voraussichtlich wird es im Fall Sonova gleich laufen.
Ein New Yorker Gericht hat am 13. September beschlossen, dass im Ausland wohnende Aktionärinnen und Aktionäre sich den Sammelklagen gegen die Bank nicht anschliessen dürfen. Nach dem Kenntnisstand von ACTARES schliesst sich damit die letzte noch offene Tür.
Straffreiheit für die Verantwortlichen der UBS
Das US-Verfahren richtet sich gegen die Bank. Da in der Schweiz die Verjährungsfrist im Jahr 2012 abläuft, wird es für die UBS zu spät sein, im Falle einer Verurteilung gerichtlich gegen irgendjemanden vorzugehen.
Gleichgültigkeit zugunsten von Sonova
Im Frühling 2011 hat der Verdacht einer Kursmanipulation, von der einige Sonova-Manager profitierten, für grosse Schlagzeilen gesorgt. Das gewählte Vorgehen war wenig raffiniert, eher dreist und ungeschickt. ACTARES empfahl, die Entlastung des Verwaltungsrats abzulehnen. Diese wurde aber von einer Mehrheit der Aktionärinnen und Aktionäre trotzdem erteilt.
Institutionen ohne grosse Kampflust
Eindeutige Indizien für Zuwiderhandlungen, klar identifizierte Verdächtige, ein vertretbarer finanzieller Rahmen - alles deutete darauf hin, dass gegen das Sonova-Management in absehbarer Zeit ein Verfahren eingeleitet werden würde. ACTARES hat hingegen rasch eine allgemeine Lethargie der Pensionskassen festgestellt.
www.ftd.de/karriere/management/recht-steuern/
rechtsstreitereien-klagt-doch-zu-hause/50152183.html
www.supremecourt.gov/opinions/09pdf/08-1191.pdf