Protokollierung von Generalversammlungen: Die Hälfte der SMI-Unternehmen ziert sich
Die eine Hälfte der 20 Unternehmen im Swiss Market Index hat im Jahr 2013 ihre Generalversammlungen ausführlich protokolliert und die Protokolle veröffentlicht. Die andere Hälfte lässt in ihrer Transparenz noch zu wünschen übrig. Dies ergibt eine Untersuchung von ACTARES, AktionärInnen für nachhaltiges Wirtschaften.
Holcim und Roche machen es vor: Verwaltungsrat und Geschäftsführung der zwei Unternehmen müssen sich an ihren Generalversammlungen immer wieder kritische Voten aus dem Aktionariat anhören – aber sie informieren darüber transparent. ACTARES, AktionärInnen für nachhaltiges Wirtschaften hat untersucht, wie ausführlich die 20 Unternehmen im Swiss Market Index (SMI) ihre Generalversammlungen protokollieren und wie leicht sie sie zugänglich machen.
ACTARES kommt zum Schluss, dass bei rund der Hälfte der SMI-Unternehmen noch Verbesserungsbedarf besteht. Nestlé zum Beispiel erwähnt nur, dass sich Votanten gemeldet haben, aber teilt nicht mit wozu. Das Protokoll von Julius Bär lässt wenig von der turbulenten Generalversammlung 2013 ahnen. Transocean schliesslich veröffentlicht auf der Firmenwebsite nur eine Medienmitteilung, aber nicht einmal ein Beschlussprotokoll.
Das Obligationenrecht (Art. 702) verlangt eine Protokollierung der Generalversammlung. Aktionärinnen und Aktionäre sind berechtigt, das Protokoll einzusehen. Aufgrund ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung verlangt ACTARES von SMI-Unternehmen erhöhte Transparenz. Die Anfertigung eines Gesprächsprotokolls und dessen Veröffentlichung auf der Website des Unternehmens sollte selbstverständlich sein.
Der Bericht zur Untersuchung
Synoptische Darstellung der Ergebnisse
Nachlese, 18. März 2014