ACTARES lehnt ungerechten Steuererlass für Grossaktionäre ab
ACTARES, Aktionärinnen und Aktionäre für nachhaltiges Wirtschaften, sagt nein zur Steuervorlage vom 24. Februar. Die unterschiedliche Behandlung verschiedener Akti-onärskategorien ist willkürlich und ungerecht. Dividenden sollen gleich wie Löhne und Renten besteuert werden, mindestens so lange die Schweiz keine Steuer auf Kapital-gewinnen kennt. Die meisten KMU können von der Steuersenkung auf Dividenden gar nicht profitieren
Die Vorlage für eine Steuerreform, über die am 24. Februar abgestimmt wird, sieht unter anderem vor, dass Aktionäre und Aktionärinnen, welche mit mehr als 10% am Aktienkapital eines Unternehmens beteiligt sind, den Dividendenertrag nur noch zu 60% versteuern müs-sen. Mit vielen Wirtschaftsexperten ist ACTARES der Meinung, diese Ungleichbehandlung der Aktionäre verstosse gegen die Rechtsgleichheit.
Die künstliche Unterteilung in zwei Kategorien von Aktionären, mit der zufälligen Grenze von 10%, zeugt von ökonomischem Unverständnis und bedroht die gute Unternehmensführung einer Firma. Die Rollen von Unternehmensleitung und Aktionariat unterscheiden sich klar, auch wenn es vorkommt, dass beide in einer Person vereint sind. Eine Vermischung der Massnahmen, die einen oder die andern betreffend, erhöht nur die Verwirrung.
Dividenden sind, wie Renten und Löhne, Teil des Einkommens und müssen deshalb logi-scherweise besteuert werden. Länder, die, wie die EU, Dividenden von Steuern befreit haben, kennen dafür die Kapitalgewinnsteuer. In der Schweiz hingegen sind Kapitalgewinne steuerfrei. Für ACTARES ist es richtig und normal, dass das Aktionariat auf angemessene Weise zum Steueraufkommen beiträgt.
Das Argument der Förderung der KMU ist nur vorgeschoben. Die Reduktion der Dividenden-besteuerung ist praktisch irrelevant für deren Förderung. Die meisten KMU sind gar keine Aktiengesellschaften und jene, die eine sind, schütten häufig keine Dividende aus. Zur För-derung der KMU müssen die unbestrittenen Teile der Vorlage schnell wieder vorgelegt wer-den.
Nachhaltiges Wirtschaften bedeutet für ACTARES, dass nicht nur die finanziellen Argumente berücksichtigt werden sollen. Gesellschaftliche und umweltbezogene Aspekte müssen in eine Gesamtsicht einbezogen werden. Dazu gehört auch das Bezahlen von Steuern, damit der Staat seine Aufgaben erfüllen kann. Den zu bezahlenden Steuern stehen die staatlichen Leistungen gegenüber, von denen sowohl Firmen wie Privatpersonen profitieren.