ACTARES an der ausserordentlichen GV von UBS
ACTARES, AktionärInnen für nachhaltiges Wirtschaften, wird an der ausserordentli-chen Generalversammlung der UBS vom 27. Februar 2008 mehr als 150 private Aktio-närinnen und Aktionäre vertreten. ACTARES unterstützt die Anträge für eine Sonder-prüfung und für eine ordentliche Kapitalerhöhung gemäss dem Antrag von Profond. Die Absicht der Führungspersonen, auf ihrem Posten zu bleiben und die unbefriedi-genden Antworten auf die Fragen von Ethos machen eine Sonderprüfung unerlässlich.
Im Namen von mehr als 150 Personen, die ACTARES mit der Vertretung ihrer Aktienstim-men beauftragt haben, wird ACTARES sich für die von der Ethos-Stiftung verlangte Sonder-prüfung einsetzen. Die ausführlichen Antworten von UBS auf die Fragen von Ethos können nicht alle Zweifel am guten Funktionieren von Geschäftsführung und Risikokontrolle ausräu-men. Eine unabhängige Untersuchung drängt sich umso mehr auf, als in der obersten Füh-rung kein Wechsel in Sicht ist.
Eine Kapitalerhöhung ist in der aktuellen Situation sicher wünschenswert, über deren Dring-lichkeit herrscht jedoch keine Einigkeit. Sogar der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzde-partements, Hans-Rudolf Merz, stellte fest, dass die UBS auch ohne Kapitalerhöhung weiter bestehen würde. Er schloss aus diesem Grund eine Rettungsaktion durch die Eidgenossen-schaft aus. ACTARES sieht gar keine Rechtfertigung, um den bisherigen Aktionären das Vorwegzeichnungsrecht vorzuenthalten. Die Bevorzugung des Investitionsfonds aus Singapur GIC und des unbekannten Investors aus dem Nahen Osten ist stossend.
Ein weiterer Grund für die Aktionäre, den Vorschlag des Verwaltungsrates abzulehnen, ist allein schon die Vertragsklausel, die der GIC eine Verbesserung der Vertragsbedingungen zugesteht, falls eine weitere Kapitalerhöhung von 5 Milliarden stattfindet. Dieser nicht un-wahrscheinliche Fall hätte eine weitere Ungleichbehandlung der bisherigen und der neuen Investoren zur Folge. Ein JA zum Vorschlag von Profond für eine ordentliche Kapitalerhöhung ist auch deshalb mehr als gerechtfertigt.