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ACTARES lehnt ungerechten Steuererlass für Grossaktionäre ab

ACTARES, Aktionärinnen und Aktionäre für nachhaltiges Wirtschaften, sagt nein zur Steuervorlage vom 24. Februar. Die unterschiedliche Behandlung verschiedener Aktionärskategorien ist willkürlich und ungerecht. Dividenden sollen gleich wie Löhne und Renten besteuert werden, mindestens so lange die Schweiz keine Steuer auf Kapitalgewinnen kennt. Die meisten KMU können von der Steuersenkung auf Dividenden gar nicht profitieren

Die Vorlage für eine Steuerreform, über die am 24. Februar abgestimmt wird, sieht unter ande-rem vor, dass Aktionäre und Aktionärinnen, welche mit mehr als 10% am Aktienkapital eines Unternehmens beteiligt sind, den Dividendenertrag nur noch zu 60% versteuern müssen. Mit vielen Wirtschaftsexperten ist ACTARES der Meinung, diese Ungleichbehandlung der Aktionäre verstosse gegen die Rechtsgleichheit.

Die künstliche Unterteilung in zwei Kategorien von Aktionären, mit der zufälligen Grenze von 10%, zeugt von ökonomischem Unverständnis und bedroht die gute Unternehmensführung einer Firma. Die Rollen von Unternehmensleitung und Aktionariat unterscheiden sich klar, auch wenn es vorkommt, dass beide in einer Person vereint sind. Eine Vermischung der Massnahmen, die einen oder die andern betreffend, erhöht nur die Verwirrung.

Dividenden sind, wie Renten und Löhne, Teil des Einkommens und müssen deshalb logischer-weise besteuert werden. Länder, die, wie die EU, Dividenden von Steuern befreit haben, kennen dafür die Kapitalgewinnsteuer. In der Schweiz hingegen sind Kapitalgewinne steuerfrei. Für ACTARES ist es richtig und normal, dass das Aktionariat auf angemessene Weise zum Steuer-aufkommen beiträgt.

Das Argument der Förderung der KMU ist nur vorgeschoben. Die Reduktion der Dividendenbe-steuerung ist praktisch irrelevant für deren Förderung. Die meisten KMU sind gar keine Aktien-gesellschaften und jene, die eine sind, schütten häufig keine Dividende aus. Zur Förderung der KMU müssen die unbestrittenen Teile der Vorlage schnell wieder vorgelegt werden.

Nachhaltiges Wirtschaften bedeutet für ACTARES, dass nicht nur die finanziellen Argumente berücksichtigt werden sollen. Gesellschaftliche und umweltbezogene Aspekte müssen in eine Gesamtsicht einbezogen werden. Dazu gehört auch das Bezahlen von Steuern, damit der Staat seine Aufgaben erfüllen kann. Den zu bezahlenden Steuern stehen die staatlichen Leistungen gegenüber, von denen sowohl Firmen wie Privatpersonen profitieren.