Reform des Aktienrechts zu mutlos für Actares
Actares, AktionärInnen für nachhaltiges Wirtschaften, anerkennt in einer Stellungnahme, dass der Bundesrat im Rahmen der Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts mehrere Schritte in die richtige Richtung vorschlägt. Zu viele entsprechen aber nur halbfertigen Massnahmen, darunter die Bestimmung zum Frauenanteil in Führungsorganen und diejenige zur Umsetzung der Initiative gegen die Abzockerei. Ausserdem bedauert Actares, dass keine aktuellen Probleme thematisiert wurden, wie die Einhaltung der Menschenrechte oder undurchsichtige politische Spenden.
Actares, AktionärInnen für nachhaltiges Wirtschaften, hat im Vernehmlassungsverfahren, welches der Bundesrat am 28. November 2014 in Bezug auf die Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts eröffnet hat, eine Stellungnahme abgegeben. Erfreulich ist, dass einige langjährige Forderungen von Actares zum Tragen kommen. Dazu gehört, dass die Ausübung des Aktionärsrechts an Generalversammlungen aufgewertet und gefördert wird, die Verbesserung der Vergütungsberichte sowie die Verankerung einer ausgewogenen Vertretung der beiden Geschlechter in den Führungsgremien der Unternehmen.
Zahlreiche Bestimmungen des Vernehmlassungsentwurfs bleiben aber auf halbem Weg zum Ziel stecken oder bieten zu viel Spielraum, so dass sie umgangen werden können. Insbesondere sind die Kantonalbanken den Bestimmungen gegen die Abzockerei zu unterstellen. Auch muss festgehalten werden, dass Pensionskassen lückenlos ihre Stimmrechte ausüben und ihre Positionen offenlegen. Die zulässige Anzahl externer Mandate für Verwaltungsrats- und Geschäftsleitungsmitglieder ist klar zu beschränken. Die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Stimmrechtsvertreter muss gewährleistet werden.
Zudem bedauert Actares, dass einige aktuelle heikle Themen, z. B. bezüglich Korruptionsbekämpfung, im Vorentwurf gar nicht erwähnt sind. Auch Intransparenz bei politischen Spenden durch Unternehmen sowie die Verantwortung der Führungsgremien in puncto Umwelt und Menschenrechte werden nicht thematisiert. Nun ist es am Parlament, den Entwurf für die Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts zu verbessern und zu einer wirksamen Einheit zu vervollständigen.
150313-Position_Actares_AP2014_droit_SA