Aktuell

Aktienrechtsrevision vor dem Nationalrat

Seit 2006 befasst sich das Parlament mit der Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts. ACTARES nutzt die Gelegenheit, um die Anliegen des Aktionariats zu vertreten.

Die Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts versteht sich als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «gegen die Abzockerei», die vom Unternehmer Thomas Minder lanciert wurde. Seit Beginn des Revisionsprozesses vertritt ACTARES bei den zuständigen Behörden die Anliegen der verantwortungsbewussten Aktionärinnen und Aktionäre.

Erste Fortschritte

Unbestätigten Informationen zufolge sieht der Entwurf der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates einige begrüssenswerte Neuerungen vor, so etwa die Einzelwahl von Verwaltungsratsmitgliedern, die zeitliche Begrenzung von Verwaltungsratsmandaten sowie den garantierten und erleichterten Zugang zu den Protokollen der Generalversammlungen.

Lebhafte Kontroverse

Bis die Vorlage vom Parlament verabschiedet wird, müssen noch zahlreiche Hürden genommen werden. Regelmässig und medienwirksam schlagen economiesuisse oder Spitzenmanager Alarm. Sie befürchten eine Überregulierung und drohen mit Betriebsverlegungen ins Ausland. Deshalb nimmt ACTARES in jeder Etappe des Geschäfts Kontakt mit den beratenden Parlamentarierinnen und Parlamentariern auf, um ihnen die Argumente der Organisation zu erläutern.

Forderungen von ACTARES

ACTARES fordert oder unterstützt eine Reihe von dringend notwendigen Verbesserungen: Die Befugnisse des Aktionariats sollen sich nicht auf die Festlegung der Art und der Höhe der Vergütungen beschränken, und der Aufwand für die Stimmrechtsausübung ist durch eine angemessene Zusatzdividende abzugelten. Ausserdem soll eine bestimmte Zahl von Kleinaktionären (beispielsweise 100), ungeachtet des von ihnen gehaltenen Kapitals, gemeinsam die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstands durchsetzen können.