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Transparenz: für Swatch ein Fremdwort

An der Generalversammlung von Swatch Group vom 28. Mai 2015 fordert Actares die Verbesserung von zwei Schwachpunkten des sonst äusserst erfolgreichen Unternehmens: die ungenügende Berichterstattung zu Themen der unternehmerischen Verantwortung und den nonchalanten Umgang mit Gepflogenheiten der Corporate Governance.

An der Generalversammlung vom 18. Mai 2015 kritisiert Actares die absolut ungenügende Berichterstattung zu Themen der Corporate Responsibility. Ausser Selbstverpflichtungen zu gewissen Standards gibt es kaum geprüfte oder nachprüfbare Informationen und nur wenige Zahlen. Für ein Unternehmen von der Grösse und der Qualität von Swatch Group ist dies absurd. Es führt dazu, dass Swatch in Nachhaltigkeitsratings regelmässig schlecht bis sehr schlecht abschneidet, aus dem einzigen Grund, dass keine verlässlichen Fakten und Zahlen zur Verfügung stehen.

Actares zweifelt eigentlich nicht daran, dass sich Swatch Group auch auf diesem Gebiet bemüht, seine Sache gut zu machen. Interne Standards sind vorhanden, interne Zahlen sind vorhanden. Einer Veröffentlichung steht nichts im Weg und eine Beschädigung des guten Rufs von Swatch ist kaum zu befürchten. Actares verlangt deshalb eine nachprüfbare Berichterstattung zur Corporate Responsbility, die einem Weltkonzern angemessen ist.

Der zweite Kritikpunkt ist der nonchalante Umgang von Swatch Group mit der Corporate Governance. An der Generalversammlung wird noch mit Handerheben abgestimmt. Zahlen zu Abstimmungresultaten gibt es deshalb keine. Auch wenn alle Abstimmungen reibungslos durchgehen, wäre es sowohl für das Aktionariat, wie auch für die Konzernspitze interessant, den Anteil ablehnender Stimmen zu kennen. Schon Nein-Anteile von 15% oder mehr führten bei andern Konzernen zur Überarbeitung umstrittener Punkte.

Weitere Mängel auf diesem Gebiet sind das Fehlen einer Abstimmung über den Vergütungsbericht, die Wahl aller Mitglieder des Verwaltungsrates in den Vergütungsausschuss, die Durchführung der eigenen Wahl durch die Präsidentin und die mangelhafte Zugänglichkeit des ausführlichen Protokolls der Generalversammlung. Best Practice sieht anders aus.