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Regierung will kein Gericht für Aktienrecht

Das Departement von Bundesrätin Sommaruga verwirft die Idee eines Gerichts, das auf börsenkotierte Unternehmen spezialisiert ist. ACTARES hatte ein Konzept entwickelt, das in Zukunft verhindern sollte, dass hohe Gerichtskosten den Rechtsweg verunmöglichen, wie es im Fall UBS geschehen ist.

Im August sandte ACTARES ein Plädoyer für ein neues Gericht zur Behandlung von Rechtsstreitigkeiten zwischen börsenkotierten Unternehmen und deren Aktionariat an Bundesrätin Sommaruga.

Zustimmung und Zurückhaltung

Im «Sonntagsblick» vom 14.August kommentierte Peter Kunz, Professor für Wirtschaftsrecht: «Der Vorschlag geht in die richtige Richtung, neue Wege müssen geöffnet werden.» Anders als ACTARES sehe er jedoch die Zuständigkeit lieber bei den Kantonen als beim Bund. Sein Berufskollege Peter Nobel zeigte sich zurückhaltender: «Die rechtlichen Möglichkeiten reichen aus, man muss sie nur richtig ausschöpfen.»

Unbefriedigende Antwort

Die Stellungnahme der Bundesverwaltung ist, gelinde gesagt, enttäuschend. Mit Hinweis auf das bestehende Recht verweist sie auf die Zuständigkeit der Kantone. Sie rechtfertigt ihre Untätigkeit mit aktuellen Verhandlungen im Parlament und Absichtserklärungen politischer Führungskräfte. Oberstes Ziel des ACTARES-Vorschlags war es, finanzielle Hürden zu beseitigen. Die Antwort der Verwaltung verkehrt diesen Punkt in sein Gegenteil.

Wie soll es weitergehen?

Sollen 26 Gerichte sich mit hochkomplexen Finanzgeschäften befassen? Das ist absurd! Da ACTARES nicht politisch aktiv werden will, steht das Plädoyer allen interessierten Personen zur Verfügung, die Ideen daraus aufgreifen möchten.

www.actares.ch > Aktuell > Mitteilung vom 14.8.2011