Aktuell

Abstimmungspolitik 2009

ACTARES nimmt an der seit 2007 praktizierten Abstimmungspolitik für Generalversammlungen leichte Anpassungen vor. Ziel ist eine erhöhte Klarheit und Kohärenz. Übermässige Vergütungen führen nun nicht mehr zur Ablehnung von Tätigkeitsbericht und Jahresrechnung.

In der Schweiz kann das Aktionariat exzessive Vergütungen an Führungsorgane nicht ablehnen. ACTARES begann stattdessen sowohl die Entlastung der Organe zu verweigern als auch die Jahresrechnung abzulehnen. Den Jahresrechnungen fehlte es in dieser Hinsicht jedoch oft an Transparenz. Spekulationen um Entschädigungssummen für einzelne Führungskräfte hatten ein unschönes Spiel von Vermutungen und Dementis zur Folge. Problematisch an unserem Vorgehen war, dass die Ablehnung der Jahresrechnung durch die Generalversammlung eine Dividendenausschüttung verunmöglicht. 2008 ergänzten wir unsere Abstimmungspolitik durch die konsequente Ablehnung der Wiederwahl von Verwaltungsratsmitgliedern, die einem Vergütungsausschuss angehören.

Abstimmungsempfehlungen mit Verantwortung

Seit 2008 enthalten Jahresberichte detailliertere Angaben zu den Vergütungen. Die Transparenz ist also hergestellt. ACTARES will verantwortungsvolle und kohärente Abstimmungsempfehlungen abgeben, welche die Mehrheit der Aktionärinnen und Aktionäre befolgen können. Deshalb werden übermässige Entschädigungen künftig nur noch in Ausnahmefällen zu einer Ablehnung der Jahresrechnung führen. Noch sind aber nicht sämtliche Tücken aus dem Weg geräumt, denn die meisten Unternehmen haben die schlechte Angewohnheit, Tätigkeitsbericht und Jahresrechnung gemeinsam zur Abstimmung vorzulegen. Darüber sollte getrennt abgestimmt werden können. Zusätzlich sollte ein Vergütungsbericht separat auf der Traktandenliste stehen. Die Stiftung Ethos hat diesbezüglich Anträge an fünf Unternehmen gestellt, was ACTARES klar unterstützt.

Anträge von Ethos zu den Vergütungsberichten

Die Stiftung Ethos beantragt - gemeinsam mit acht Pensionskassen - bei den fünf Unternehmen ABB, Credit Suisse, Nestlé, Novartis und UBS die Konsultativabstimmung über die Vergütungsberichte einzuführen. Dieser Antrag ist keineswegs revolutionär, er entstammt dem «Swiss Code of Best Practice» von Economiesuisse. Bis heute dazu entschlossen haben sich lediglich Galenica, Partners Group und Schindler. Erfahrungen in Grossbritannien und Australien zeigen, dass Konsultativabstimmungen eine regulierende Wirkung haben. Für einen Verwaltungsrat ist es stets unangenehm, vom Aktionariat desavouiert zu werden. Andererseits nimmt eine Zustimmung zum Vergütungsbericht den kritischen Stimmen viel Wind aus den Segeln. Mittelfristig fordert ACTARES, dass sich die Generalversammlung verbindlich zum System und zu den Vergütungsparametern äussern kann, und zwar im Voraus. Ethos Economiesuisse